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OLG Celle, 09.12.1986 - 1 Ss 414/86 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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StGB § 348
Papierfundstellen
- MDR 1987, 515
- NStZ 1987, 282
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 13.06.1989 - RReg. 4 St 206/88 Sie widerspricht auch nicht der später veröffentlichten Entscheidung des OLG Celle, MDR 1987, 515, wonach die im Rahmen der amtlichen Befugnisse abgegebene schriftliche Erklärung durch einen Amtsträger, die als Beweismittel in einem konkreten zollbehördlichen Verfahren gelten soll, nicht als öffentliche Urkunde i.S.d. § 348 StGB anzusehen ist; denn die Ausfuhrbescheinigung dient, wie oben dargelegt, auch als Grundlage dafür, daß sich der außengebietliche Abnehmer die - zunächst -gezahlte Umsatzsteuer vom Verkäufer zurückerstatten läßt; sie ist also auch für die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten von Bedeutung, nicht nur für die Geltendmachung von Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Finanzamt.